Beitragsordnung

1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 12,00 € für juristische Personen 60,00 € pro Kalenderjahr. Der Beitrag ist beim Eintritt in den Förderverein innerhalb von vier Wochen fällig. Ansonsten ist der Beitrag jährlich innerhalb des ersten Quartals fällig.
2. Bei Austritt aus dem Verein, egal aus welchem Grund, wird kein bereits gezahlter Beitrag erstattet.
3. Bei Neufestsetzung des Beitrags durch die Mitgliederversammlung ist Ziffer 1 dieser Beitragsordnung entsprechend zu ändern. Die anderen Ziffern bleiben wirksam.